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Antrag auf ordentliche/außerordentliche Mitgliedschaft in der Akademie für Sexualmedizin e. V.

Der Mitgliedsbeitrag der Akademie für Sexualmedizin e. V. beträgt sowohl für ordentliche als auch für außerordentliche Mitglieder 120 EURO pro Jahr (AssistentInnen und ÄrztInnen i. Praktikum: 40 EURO) und schließt den kostenfreien Bezug der 4 mal jährlich erscheinenden Zeitschrift Sexuologie, die zugleich Mitteilungsorgan der Akademie ist, ein.

Antragsformular:    Formular.pdf....

Online-Antrag:

 

Unter Anerkennung der Satzung beantrage ich die Mitgliedschaft als:
ordentliches Mitglied*

außerordentliches Mitglied
Name:
Vorname:
Akademischer Grad:
Fachrichtung:
Zusatzbezeichnungen:
anderes:
Anschrift dienstlich:
Adresse:
Tel.:
Fax:
E-Mail
Anschrift privat:
Adresse:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Im Mitgliederverzeichnis der Akademie möchte ich erscheinen mit:
meiner Dienstanschrift
meiner Privatanschrift
Mein Antrag wird von folgenden Akademiemitgliedern unterstützt:
Name1:

Name2:

*Zur Frage der ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedschaft in der Akademie für Sexualmedizin e. V. heißt es in der Satzung (§3):
"1. Die Aufnahme in die Akademie für Sexualmedizin erfolgt auf Vorschlag eines ordentlichen Mitgliedes bei mehrheitlicher Zustimmung des Vorstandes.
2. Die ordentliche Mitgliedschaft der Akademie für Sexualmedizin können nur Ärztinnen oder Ärzte sowie approbierte Psychologen/innen erwerben.
3. Andere natürliche Personen können außerordentliche Mitglieder der Akademie für Sexualmedizin werden, sofern in ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit ein zentraler Bezug zur Sexualmedizin gegeben ist."

Das obige Formular wird per E-Mail versandt.

Das Abschicken des Formulars gilt als bindender Aufnahmeantrag.

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