Antrag auf ordentliche/außerordentliche Mitgliedschaft
in der Akademie für Sexualmedizin e. V.
Der Mitgliedsbeitrag der Akademie für Sexualmedizin e. V. beträgt sowohl für ordentliche
als auch für außerordentliche Mitglieder 120 EURO pro Jahr (AssistentInnen und ÄrztInnen i. Praktikum: 40 EURO)
und schließt den kostenfreien Bezug der 4 mal jährlich erscheinenden Zeitschrift
Sexuologie,
die zugleich Mitteilungsorgan der Akademie ist, ein.
Antragsformular:
Formular.pdf....
*Zur Frage der ordentlichen und außerordentlichen
Mitgliedschaft in der Akademie für Sexualmedizin e. V. heißt es in der
Satzung (§3):
"1. Die Aufnahme in die Akademie für Sexualmedizin
erfolgt auf Vorschlag eines ordentlichen Mitgliedes bei mehrheitlicher
Zustimmung des Vorstandes.
2. Die ordentliche Mitgliedschaft der Akademie für Sexualmedizin können
nur Ärztinnen oder Ärzte sowie approbierte Psychologen/innen
erwerben.
3. Andere natürliche Personen können außerordentliche Mitglieder der Akademie
für Sexualmedizin werden, sofern in ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit
ein zentraler Bezug zur Sexualmedizin gegeben ist."
Das obige Formular wird per E-Mail versandt.
Das Abschicken des Formulars gilt als bindender Aufnahmeantrag.